Modalitäten

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Den Wunsch nach einem unverbindlichen Erstgespräch können Sie gerne telefonisch oder per E-mail an mich richten. Bitte hinterlassen Sie für den Fall, dass Sie mich nicht persönlich erreichen können, auf dem Anrufbeantworter deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit ich Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch gemeinsam mit Ihrem Kind vorschlagen kann.

Zusendung von Fragebögen
Im Vorfeld des Erstgesprächs werden Ihnen per Post noch Fragebögen zur aktuellen Problematik sowie zur Entwicklung und Anamnese Ihres Kindes zugesandt. Fragebögen helfen dabei, gezielter und schneller auf Ihre Fragen und Sorgen einzugehen, und ermöglichen es, dass wir uns im Gespräch dann noch stärker auf weiterführende Fragen konzentrieren können.
Wenn Sie bereits über Arztbriefe oder Berichte von Psychologen, Logopäden, Ergotherapeuten o.ä. verfügen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.

Abrechnungsmöglichkeiten / Kosten
Die Praxis nimmt an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teil, so dass die Kostenübernahme für sämtliche Leistungen (Erstgespräch, die probatorischen Sitzungen, die psychologische Testdiagnostik, Beratungsgespräche sowie psychotherapeutische Termine aller Art) bei gesetzlich Versicherten durch ihre Krankenkasse erfolgt.

Eine Abrechnung über eine private Krankenversicherung entsprechend dem abgeschlossenem Versicherungsvertrag oder als Selbstzahler ist ebenfalls möglich. Privatversicherten empfehle ich, das Verfahren zur Kostenübernahme mit ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären. Die Frage der Kostenübernahme hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab, d.h. auch vom jeweils vereinbarten Versicherungstarif. Aus diesem Grund kann ich Ihnen an dieser Stelle keine allgemein gültigen Informationen geben.
Für Selbstzahler werden die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde gelegt.
Der Kostenübernahme für eine Psychotherapie geht eine genaue fachliche Abklärung auch unter Beteiligung einer konsiliarischen Untersuchung durch einen Arzt sowie der Überprüfung durch einen Gutachter voraus.

Für Kinder und Jugendliche besteht ein Recht auf Erstzugang zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, d.h., es ist kein Überweisungsschein des Haus- oder eines Facharztes erforderlich. Benötigt wird lediglich die Versicherungskarte des Kindes bzw. des Jugendlichen (bei einer laufenden Behandlung 1 x im Quartal).
Erwachsene Patienten (18 – 21 Jahre) benötigen neben ihrer Krankenversicherungskarte eine Überweisung von ihrem Hausarzt oder 10 Euro Praxisgebühr.

Sitzungsdauer
Planen Sie für ein Erstgespräch ca. 2 Stunden ein. Für die meisten der Folgetermine (Stunden mit dem Kind, dem Jugendlichen, Elterngespräche) gilt eine Sitzungsdauer von fünfzig Minuten. Da es sich um eine Bestellpraxis mit festen Start- und Beendigungszeiten handelt, kommen Sie bitte pünktlich. Termine beginnen normalerweise jeweils 10 min nach einer vollen Stunde und enden zur vollen Stunde.

Sitzungsfrequenz
In der Regel finden ein bis zwei Sitzungen in der Woche statt. In seltenen Fällen kann der Abstand zwischen den Terminen aber auch größer sein.

Terminabsage
Termine, die Sie nicht mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn absagen, werden privat in Rechnung gestellt.