Modalitäten
Kontaktaufnahme
und Terminvereinbarung
Den Wunsch nach einem unverbindlichen Erstgespräch
können Sie gerne telefonisch oder per E-mail an mich richten.
Bitte hinterlassen Sie für den Fall, dass Sie mich nicht
persönlich erreichen können, auf dem Anrufbeantworter
deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit ich Ihnen zeitnah
einen Termin für ein Erstgespräch gemeinsam mit Ihrem
Kind vorschlagen kann.
Zusendung von
Fragebögen
Im Vorfeld des Erstgesprächs werden Ihnen per Post noch
Fragebögen zur aktuellen Problematik sowie zur Entwicklung und
Anamnese Ihres Kindes zugesandt. Fragebögen helfen dabei,
gezielter und schneller auf Ihre Fragen und Sorgen einzugehen, und
ermöglichen es, dass wir uns im Gespräch dann noch
stärker auf weiterführende Fragen konzentrieren
können.
Wenn Sie bereits über Arztbriefe oder Berichte von
Psychologen, Logopäden, Ergotherapeuten o.ä.
verfügen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Abrechnungsmöglichkeiten
/ Kosten
Die Praxis nimmt an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teil,
so dass die Kostenübernahme für sämtliche
Leistungen (Erstgespräch, die probatorischen Sitzungen, die
psychologische Testdiagnostik, Beratungsgespräche sowie
psychotherapeutische Termine aller Art) bei gesetzlich Versicherten
durch ihre Krankenkasse erfolgt.
Eine Abrechnung über eine private Krankenversicherung
entsprechend dem abgeschlossenem Versicherungsvertrag oder als
Selbstzahler ist ebenfalls möglich. Privatversicherten
empfehle ich, das Verfahren zur Kostenübernahme mit ihrer
Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären. Die Frage
der Kostenübernahme hängt von den konkreten
Versicherungsbedingungen ab, d.h. auch vom jeweils vereinbarten
Versicherungstarif. Aus diesem Grund kann ich Ihnen an dieser Stelle
keine allgemein gültigen Informationen geben.
Für Selbstzahler werden die aktuellen Kostensätze der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde
gelegt.
Der Kostenübernahme für eine Psychotherapie geht eine
genaue fachliche Abklärung auch unter Beteiligung einer
konsiliarischen Untersuchung durch einen Arzt sowie der
Überprüfung durch einen Gutachter voraus.
Für Kinder und Jugendliche besteht ein Recht auf Erstzugang
zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, d.h., es ist kein
Überweisungsschein des Haus- oder eines Facharztes
erforderlich. Benötigt wird lediglich die Versicherungskarte
des Kindes bzw. des Jugendlichen (bei einer laufenden Behandlung 1 x im
Quartal).
Erwachsene Patienten (18 – 21 Jahre) benötigen neben
ihrer Krankenversicherungskarte eine Überweisung von ihrem
Hausarzt oder 10 Euro Praxisgebühr.
Sitzungsdauer
Planen Sie für ein Erstgespräch ca. 2 Stunden ein.
Für die meisten der Folgetermine (Stunden mit dem Kind, dem
Jugendlichen, Elterngespräche) gilt eine Sitzungsdauer von
fünfzig Minuten. Da es sich um eine Bestellpraxis mit festen
Start- und Beendigungszeiten handelt, kommen Sie bitte
pünktlich. Termine beginnen normalerweise jeweils 10 min nach
einer vollen Stunde und enden zur vollen Stunde.
Sitzungsfrequenz
In der Regel finden ein bis zwei Sitzungen in der Woche statt. In
seltenen Fällen kann der Abstand zwischen den Terminen aber
auch größer sein.
Terminabsage
Termine, die Sie nicht mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn
absagen, werden privat in Rechnung gestellt.