Häufig gestellte Fragen

Welche Psychotherapieformen gibt es eigentlich im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung?

Die kassenfinanzierte Psychotherapie nennt drei Psychotherapie-Verfahren, die als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“ eingestuft werden (man spricht hier von "Richtlinien-Psychotherapie"): Dazu gehören im Moment
•    die Verhaltenstherapie,
•    die Analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“),
•    die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Ich bin im ersten Verfahren ausgebildet und kassenzugelassen. 

Was versteht man unter Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist eine von den Krankenkassen anerkannte wissenschaftliche Heilmethode. Die moderne Verhaltenstherapie zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Techniken und Behandlungsmaßnahmen aus. Eine Grundlage der Verhaltenstherapie bildet die Annahme, dass menschliches Verhalten, Denken, Fühlen und teilweise sogar körperliche Reaktionen erworben, also erlernt werden, im Umkehrschluss aber ebenso - wenn sie sich beispielsweise als unangemessen oder problematisch erweisen – auch wieder verändert werden können. Dabei geht die  Verhaltenstherapie gegenwartsbezogen und problemlösungsorientiert vor. 

Die Behandlung setzt in der Regel an der gegenwärtig bestehenden und beobachtbaren Problematik an und untersucht die  auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen, unter welchen die Schwierigkeiten auftreten. Das gewählte therapeutische Vorgehen ist dabei ganz individuell abhängig von der jeweiligen Person und den zur Vorstellung führenden Auffälligkeiten. Die Verhaltenstherapie ist eine zielorientierte Therapiemethode, die sich dadurch auszeichnet, dass zwischen Familie und Therapeut klare Therapieziele vereinbart werden, welche mess- und überprüfbar sind und bei deren Erreichen die Therapie beendet werden kann. Die Verhaltenstherapie ist durch hohe Transparenz gekennzeichnet, was bedeutet, dass alle Aspekte des therapeutischen Vorgehens verständlich erklärt werden, dessen Grundlage ein gemeinsam erarbeitetes Erklärungsmodell zur Entstehung der Probleme bildet. In ihrem Vorgehen ist die Verhaltenstherapie handlungsorientiert, was - um eine Verbesserung zu erreichen – eine Mitarbeit des Patienten (und seiner Bezugspersonen, dies betrifft vor allem junge Kinder) notwendig macht. Dabei geht es unter anderem um ein aktives Erproben von neuen Verhaltens- und Erlebensweisen sowie Problemlösestrategien in den therapeutischen Sitzungen und deren Überführung in den Alltag. Damit stellt Verhaltenstherapie "Hilfe zur Selbsthilfe" dar. Familie, Eltern und Kinder sollen durch die Therapie befähigt werden, wieder verstärkt von ihrem Selbsthilfepotential Gebrauch zu machen.

Wie lange dauert eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?

Grundsätzlich unterscheidet man in der Verhaltenstherapie zwischen
•    Kurzzeittherapien (bis ca. 24 Stunden plus 6 begleitende Stunden für die Bezugspersonen) und
•    Langzeittherapien (Höchststundenzahl 56 Stunden plus 11 Stunden begleitende Psychotherapie der Bezugspersonen).
Die Entscheidung darüber, ob nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie über das Gutachterverfahren bei den Krankenkassen erfolgt, ist von verschiedenen Faktoren (u.a. Art und Ausprägungsgrad der Störung, Ausmaß der individuell erlebten Beeinträchtigung) abhängig. Für die Familie wichtig zu wissen ist, dass sowohl Kurz- als auch Langzeittherapien – je nach Bedarf – auch verlängert bzw. vorzeitig beendet werden können. 

Was versteht man unter Schweigepflicht?

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist in besonderer Weise durch die Verschwiegenheitspflicht des Psychotherapeuten geschützt. Das heißt, dass niemand, weder die Krankenkasse, Freunde, Lehrer oder Erzieher Angaben zu Inhalten der Therapiestunden erfährt. Auch den Eltern des behandelten Kindes gegenüber wird der Psychotherapeut keine inhaltlichen Angaben aus den Kinderstunden machen, genauso wenig wie das Kind Angaben zum Inhalt der begleitenden Elternstunden erhält. Dieser Aspekt spielt vor allem mit steigendem Alter der Klienten eine zentrale Rolle, beispielsweise in der Behandlung von Jugendlichen, die sich in Ablöse- und Verselbständigungsprozessen befinden und eine Psychotherapie in einem von sämtlichen Außenstehenden einschließlich der Eltern abgeschirmten und geschützten Rahmen für sich machen möchten. Das heißt: Alles, was im therapeutischen Raum besprochen wird oder im therapeutischen Spiel dargestellt wird, bleibt absolut vertraulich.